Riester Zulagen
Seit dem Jahr 2002 haben deutsche Bürger die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Riester Rente zur privaten Altersvorsorge abzuschließen. Riester Sparer können je nachdem welche Option für sie vorteilhafter ist in Form von Riester Rente Zulagen oder durch steuerliche Vorteile in Form eines Sonderausgabenabzugs profitieren.
Riester Rente Zulagen werden dabei nicht nur für den Sparer sondern auch für die eigenen Kinder gewährt. Insgesamt setzen sich die Riester Rente Zulagen deshalb aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Seit dem Jahr 2002 haben sich die Riester Rente Zulagen schrittweise erhöht. Riester Sparer können deshalb seit dem Jahr 2008 von einer Grundzulage für Singles in Höhe von 154 Euro, einer Grundzulage für Ehepaare in Höhe von 308 Euro sowie einer Kinderzulage in Höhe von 185 Euro profitieren.
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